· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Sachverständigenkosten: OLG München liefert Leitfaden
| In Ergänzung seines Hinweisbeschlusses vom 12.3.15 (Abruf-Nr. 144237) hat der 10. ZS des OLG München in gleicher Sache ( 14.12.15, 10 U 579/15 ) einen weiteren Hinweisbeschluss zu einer Reihe strittiger Fragen des Ersatzes von Sachverständigenkosten erlassen (Abruf-Nr. 146374 ). |
Im Einzelnen geht es um folgende Punkte:
- Grundlagen des Kostenersatzes mit Differenzierung zwischen dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB) und der Schadenminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB auf Basis der BGH-Rechtsprechung
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