· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Sachvortrag beim Haushaltsführungsschaden
| Mit dem OLG Brandenburg hat sich erneut ein Obergericht mit dem Dauerbrenner Anforderungen an die Darlegungslast beim Haushaltsführungsschaden befasst (17.6.19, 12 U 179/18, Abruf-Nr. 210338 ). |
Mit der Begründung, in der Zeit vom 9.11.14 bis 4.1.15 verletzungsbedingt Haushaltstätigkeiten nicht verrichtet haben zu können, verlangt die Klägerin Ersatz eines Haushaltsführungsschadens in Höhe von 4.350 EUR abzüglich gezahlter 1.680 EUR. Das LG hat den Klageanspruch zurückgewiesen. Die Berufung blieb in diesem Punkt erfolglos. Der Senat hält den Sachvortrag für unsubstanziiert. Was die Klägerin im Einzelnen hätte vortragen müssen, kann man im Urteil nachlesen und in vergleichbaren Fällen als Handlungsanleitung benutzen.
Zum Thema „Darlegung/Substanziierung“, dem Hauptproblem für den Anwalt auf Geschädigtenseite, wird ergänzend auf den Beitrag von Ernst in VA 17, 174 Punkt 7 ff. hingewiesen; ferner auf OLG Düsseldorf 2.1.19, I-1 U 158/16 (Abruf-Nr. 210339) sowie OLG Frankfurt a. M. 18.10.18, 22 U 97/16, VA 19, 1 (Abruf-Nr. 205912).
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