15.10.2020 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Sekundenschlaf nicht ohne Weiteres ein Fall grober Fahrlässigkeit
| In dem Regressprozess nach § 110 SGB VII ging es allein um die Frage, ob der Beklagte als Fahrer eines Pritschenwagens grob fahrlässig gehandelt hat, als er bei Nacht und Nebel mit einem Lkw auf der Gegenfahrbahn frontal kollidiert ist. Zwei seiner Beifahrer wurden tödlich, ein Dritter schwer verletzt. Für Polizei und StA war es ein Fall von Sekundenschlaf. Was zivilrechtlich, auch beweisrechtlich gilt, sagt das OLG Celle (1.7.20, 14 U 8/20, Abruf-Nr. 218229 ). |
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