· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Sind Spontanäußerungen am Unfallort rechtlich irrelevant?
| Ja, sagt das LG Regensburg. Trotz des behaupteten Schuldeingeständnisses der Klägerin (= Fahrerin) hat es zu deren Gunsten ein unabwendbares Ereignis i. S. d. § 17 Abs. 3 StVG angenommen (2.3.18, 3 O 196/17, Abruf-Nr. 201015 ). |
Hintergrund ist eine Pkw/Pkw-Kollision beim parallelen Abbiegen innerorts. Dabei wirft jede Seite der anderen vor, unzulässig die Spur gewechselt zu haben. Zur Untermauerung ihres Vorwurfs behaupten die Beklagten, die Klägerin habe noch am Unfallort ihr Alleinverschulden bestätigt.
Das LG hat den Beifahrer der Klägerin vernommen und ein Sachverständigengutachten ausgewertet. Danach gelangt es zu dem Ergebnis, dass die Version der Klägerin („Ich bin in meiner Spur geblieben, der Beklagte ist rübergezogen.“) zutreffend und die Gegenversion der Beklagten falsch ist.
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