· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Stundenverrechnungssätze ‒ noch billiger, wenn schon billiger?
| Zu den höchstrichterlich ungeklärten Fragen gehört, ob eine Verweisung auf eine (noch) billigere Werkstatt zulässig ist, wenn der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige nicht mit Markenwerkstattpreisen, sondern mit mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen kalkuliert hat und auf dieser Basis fiktiv abgerechnet wird. |
Auslöser der Kontroverse ist bekanntlich das Urteil des OLG München vom 13.9.13 (10 U 859/13, Abruf-Nr. 133874, VA 14, 4). Der Privatsachverständige hatte seinerzeit mittlere ortsübliche Sätze der Region München zugrunde gelegt, konkret die Sätze eines dem Senat bekannten ‒ markenungebundenen ‒ Eurogarant-Betriebs. Die Frage, ob der Geschädigte sich unter diesen besonderen Umständen auf eine billigere Werkstatt innerhalb oder außerhalb seines Wohnortes verweisen lassen muss, hat der Senat mit ausführlicher Begründung verneint.
Dem OLG München sind einige Gerichte gefolgt, andere nicht. Teilweise wurde verkannt, wie dort die „mittleren ortsüblichen Sätze“ zustande gekommen sind, nämlich unter Ausschluss der Löhne markengebundener Werkstätten. Kalkulationsgrundlage waren allein die Preise einer freien Fachwerkstatt.
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