· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
„Taggenaue“ Methode setzt sich beim OLG Düsseldorf nicht durch
| Seit der vielbeachteten Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 18.10.18 (22 U 97/16, Abruf-Nr. 205912 , VA 19, 1) wird in Rspr. und Lit. die Methode der „taggenauen“ Bemessung des Schmerzensgelds lebhaft und kontrovers diskutiert. Der BGH hat sich noch nicht zu Wort gemeldet. Mehrere OLG haben sich mehr oder weniger deutlich von der bereits 2013 von Schwintowski/Schah Sedi/Schah Sedi vorgestellten Methode distanziert, darunter jetzt auch das OLG Düsseldorf. |
Entscheidungsgründe
Das OLG Düsseldorf fasst seine Entscheidung folgendermaßen zusammen (28.3.19, 1 U 66/18, Abruf-Nr. 211077):
- Die Höhe des Schmerzensgelds ist ganzheitlich zu ermitteln. Dafür sind vor allem die Schwere der Verletzungen, die Dauer und das Ausmaß der Beeinträchtigungen und das Alter des Verletzten maßgeblich.
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