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  • 16.03.2018 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Trotz Reparaturkostenübernahme des KH-VR kann Gutachten erforderlich sein

    | Nach Ansicht des AG Stuttgart war der Geschädigten die Begutachtung durch einen Sachverständigen von der Werkstatt mehr oder weniger aufgenötigt worden. Eine Notwendigkeit habe nach der telefonischen Reparaturkostenübernahmeerklärung des VR nicht mehr bestanden. Dieser Bewertung ist die Berufungskammer nicht gefolgt (LG Stuttgart 1.3.18, 5 S 240/17, Abruf-Nr. 199976 ). |