16.09.2016 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Unfälle zwischen Radfahrer und Fußgänger in der aktuellen Rechtsprechung
| Durch die vom Kabinett am 15.6.16 beschlossene StVO-Novelle soll u.a. der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer weiter gestärkt werden. Eine der geplanten Neuerungen betrifft die Begleitung radfahrender Kinder auf dem Gehweg. Hiernach darf eine Aufsichtsperson, die älter als 16 Jahre ist, ein radfahrendes Kind bis acht Jahre künftig auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Das birgt neuen Konfliktstoff. Über den Stand der derzeitigen Rechtsprechung informieren die nachfolgenden Übersichten und Arbeitshilfen. |
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