Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Unfallwrackverwertung: Informations- und/oder Wartepflicht gegenüber dem gegnerischen VR?

    von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen

    | Mit zwei relativ neuen Entscheidungen des OLG Köln und einer älteren des OLG Hamm versuchen die KH-Versicherer derzeit verstärkt, den Geschädigten - ähnlich wie einen Kasko-VN - in die Pflicht zu nehmen. Noch halten die meisten Gerichte dagegen. Doch der Widerstand wird schwächer, zumal den Geschädigten und ihren Anwälten mitunter taktische Fehler unterlaufen. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand. |

    Übersicht 1 / Die Ausgangslage nach der BGH-Rechtsprechung

    • 1. Der Geschädigte muss dem Schädiger/VR das von ihm eingeholte Gutachten nicht zur Kenntnis bringen, bevor er sein beschädigtes Fahrzeug zu dem darin ausgewiesenen Restwertbetrag veräußert (so schon BGH NJW 93, 1849).
    • 2. Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den VR über den beabsichtigten Verkauf seines beschädigten Fahrzeugs zu informieren (BGH NJW 05, 3134; NJW 11, 667 Tz. 12 - Weiterverkauf nach Eigenreparatur).
    • 3. Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem VR Gelegenheit zu geben, ein höheres Angebot zu unterbreiten (BGH NJW 05, 3134; NJW 11, 667 Tz. 12). M.a.W.: Ein Sofort-Verkauf zum Gutachten-Restwertbetrag ist grundsätzlich legitim.
     

    Übersicht 2 / Die abweichende Kölner Linie

    Angeblich im Einklang mit dem BGH, in Wirklichkeit aber diametral abweichend, judiziert das OLG Köln: Der Geschädigte verstößt gegen seine Schadenminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, wenn er das Fahrzeug zum Gutachten-Restwert veräußert, bevor er dem VR das Gutachten zugeleitet hat (Hinweisbeschluss vom 16.7.12, 13 U 80/12, VA 12, 200 = DAR 13, 32 m. Anm. Bergmann; ähnlich OLG Köln VA 05, 135). Nach Ansicht des 13. ZS OLG Hamm muss der Geschädigte sogar von sich aus dem VR Gelegenheit zur Besichtigung geben, bevor er sein Fahrzeug verwertet (NJW 92, 3244).

     

    Dem OLG Köln sind z.B. gefolgt LG Köln 29.7.14, 24 O 413/14, Abruf-Nr. 142778; AG München SP 13, 401 (Lkw); AG Bünde SP 14, 379; AG Wernigerode 26.10.14, 10 C 369/14 - Veräußerung kurzfristig nach Zuleitung des Gutachtens. Andere Gerichte haben einen Verstoß gegen § 254 Abs. 2 BGB (auch) damit begründet, dass der Geschädigte ein „Bitte-warten“ missachtet habe (z.B. LG Erfurt zfs 07, 84; LG Gera SP 04, 195). Auch in der Literatur stößt die Schon-Linie der vorherrschenden Rechtsprechung auf beachtlichen Widerspruch (Ch. Huber, DAR 02, 385, 391 m.w.N.).