12.12.2014 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Verbringungskosten und UPE-Aufschläge auch bei fiktiver Abrechnung
| Bei einer Abrechnung der Reparaturkosten auf Gutachtenbasis ist von einer Ersatzfähigkeit der entsprechenden Position auszugehen, wenn ein anerkannter Kfz-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gepflogenheiten zu dem Ergebnis gelangt, dass im Fall einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise UPE-Aufschläge und Verbringungskosten erhoben werden (LG Oldenburg 31.7.14/25.9.14, 9 S 376/14, Abruf-Nr. 143437 ). |
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