· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Verdienstausfallschaden eines Zahnarztes ‒ OLG mit Doppelfehler bei der Schadenschätzung
| Die besondere Freiheit, die dem Tatrichter bei der Schadenschätzung eingeräumt ist (§ 287 ZPO), ist nicht grenzenlos. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des BGH am Beispiel des Verdienstausfallschadens eines selbstständigen Zahnarztes. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der Zahnarzt hatte bei dem Unfall u. a. eine Verletzung am linken Handgelenk erlitten. Hierdurch ist er bei seiner zahnärztlichen Tätigkeit dauerhaft beeinträchtigt. Nach dem Gutachten ist die Einschränkung auf Dauer nur mit fünf Prozent oder in einer Größenordnung von 24 Minuten pro Behandlungstag zu beziffern. Das bestreitet der Kläger allerdings substanziiert.
Der Kläger hat Verdienstausfall für einen Zeitraum von fünf Jahren verlangt. Damit hatte er in erster wie in zweiter Instanz keinen Erfolg. Einen Anspruch auf entgangenen Gewinn habe er nicht schlüssig dargelegt, so das OLG Hamburg. Das hat der BGH in zweierlei Hinsicht beanstandet (19.9.17, VI ZR 530/16, Abruf-Nr. 197425).
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