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  • 17.02.2016 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Verweis: „Billigwerkstatt“ muss bereit sein, billig zu reparieren

    | Ein erfolgreicher Verweis auf eine Freie Werkstatt setzt voraus, dass der Schädiger/VR darlegt und notfalls beweist, dass die benannte Werkstatt im konkreten Fall nicht nur technisch fähig, sondern auch tatsächlich bereit gewesen wäre, einen Auftrag des Geschädigten zu den genannten Preisen auszuführen. |