· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Wann ist eine Verkehrslageunklar i. S. d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO?
| Das OLG München beseitigt die in dieser Frage herrschende Unklarheit beim Überholen einer Kolonne ein Stück weit. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Es hat dazu klargestellt, dass das Überholen einer Kolonne als solches noch keinen Fall des Überholens bei unklarer Verkehrslage i. S. d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO darstellt (24.2.17, 10 U 4448/16, Abruf-Nr. 193213). Anders könnten die Dinge aber liegen, wenn besondere Umstände hinzukommen, wie z. B.
- die zu überholenden Fahrzeuge werden langsamer und blinken nach links (so im Fall OLG München 9.4.10, 10 U 4406/09) oder
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