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  • 01.07.2016 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Welche Bedeutung hat ein an der Unfallstelle erklärtes Schuldeingeständnis?

    | Ein an der Unfallstelle erklärtes Schuldeingeständnis muss nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit Rechtsbindungswillen angesehen werden. Das folgt aus einer Entscheidung des OLG Hamm. |