· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Wenn´s im Kreisel kracht:Wer haftet bei einem Unfall im Kreisverkehr?
von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen
| Wie Pilze schießen sie seit geraumer Zeit aus dem Boden. Über Sinn und Unsinn der Kreisel wird landauf, landab heftig gestritten. Auch in puncto Haftung gehen die Meinungen auseinander. VA hat die aktuelle Rechtsprechung analysiert. |
Arbeitshilfe / Grundregeln zum Kreisverkehr in 10 Punkten |
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Quote | Sachverhalt | Entscheidung |
100 : 0 pro A | Zwei Pkw, Vorfahrtverletzung durch Pkw B zumindest nach Anscheinsbeweisregeln und weitere Verstöße; bei A nur Betriebsgefahr. | OLG Köln 12.3.15, 19 U 153/14, |
100 : 0 pro A | Pkw B fährt in engem Kreisverkehr auf Gespann A auf; jede Seite: ich war zuerst drin. Fakt: nahezu gleichzeitig an verschiedenen Einmündungen eingefahren; Vorfahrtverletzung nicht feststellbar. | OLG Hamm 10.11.99, 13 U 58/99, NZV 00, 413 |
100 : 0 pro A | Zwei Pkw, Kollisionsort im Bereich der Einfahrt Pkw B, Anscheinsbeweis für Verletzung der Vorfahrt von Pkw A, der vorher im Kreisverkehr war. | AG Hamburg-Barmbek 11.4.14, 815 C 248/12 |
100 : 0 pro A | Zwei Pkw, Pkw A befand sich im Kreisverkehr und wollte ihn verlassen; Pkw B wollte in den Kreisverkehr einfahren; dabei Kollision Vorderwagen B/Beifahrertür A; Anscheinsbeweis für Vorfahrtverletzung durch B nicht erschüttert durch die unbewiesene Behauptung eines irritierenden Blinkens. | AG Perleberg 14.4.16, 11 C 382/15, SVR 16, 227 |
100 : 0 pro A | Falkenseer Platz in Berlin mit zwischen den Leitlinien befindlichen Pfeilen, mehrspuriger Straßenring; Pkw B kollidiert mit Gespann A unmittelbar vor einer Ausfahrt; B ist nicht der Pfeilrichtung gefolgt und abgebogen, sondern im Ring geblieben. | BGH VA 14, 58 |
70 : 30 pro A | Pkw A und Pkw B mit Fz. C im Schlepp/Warnblinkanlage eingeschaltet; Pkw A war im Kreisverkehr, wo eingefahren unklar; Pkw B wollte einfahren. Vorfahrtverletzung nach Anscheinsregeln; Mithaftung Pkw A wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO. | LG Saarbrücken NJW 15, 177 |
2/3 : 1/3 pro A | Zwei Pkw kollidieren innerhalb des Kreisverkehrs; jede Seite behauptet, zuerst drin gewesen zu sein; in dieser Frage non liquet, weshalb Vorfahrtverletzung nicht feststellbar; zulasten von Pkw B: Überfahren der Mittelinsel und Verstoß gegen Rechtsfahrgebot; bei A nur Betriebsgefahr. | LG Saarbrücken NZV 13, 38 |
2/3 : 1/3 pro A | Karolinenplatz in München mit „unglücklicher Verkehrsführung“ (AG), weil keine Kombination von Zeichen 215/205 (nur 205 !) und wegen „unglücklich“ angelegter Fahrbahnmarkierungen; genauer Kollisionsort nicht rekonstruierbar; Vorfahrtverletzung durch B, aber kein Vertrauen auf Vorfahrt bei A wegen fehlender Doppelbeschilderung. | AG München 11.7.12, 343 C 8194/12, SP 13, 71 |
0 : 100 gegen Radfahrer | Radfahrerin kollidiert mit Pkw an der Einmündung in einen Kreisverkehr, kein Verschulden des Pkw-Fahrers trotz Zeichens 205, erhebliches Eigenverschulden der Radfahrerin. | OLG Hamm 17.7.12, 9 U 200/11 |
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