14.11.2024 · Nachricht · Verdienstausfallschaden
Subjektbezogener Schadenbegriff auch für Vertrauen des Geschädigten in ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit
| Das ist konsequent: Der VI. Senat des BGH wendet im Hinblick auf den Verdienstausfallschaden die Grundsätze des subjektbezogenen Schadenbegriffs auch auf das Vertrauen des Geschädigten in die Richtigkeit der ärztlichen Feststellung, er sei arbeitsunfähig, an. Denn der Geschädigte ist insoweit vom medizinischen Wissen des Arztes abhängig. Der Einwand des Schädigers, tatsächlich sei der Geschädigte gar nicht arbeitsunfähig gewesen, geht somit ins Leere. |
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