16.04.2015 · Fachbeitrag · Verkehrsunfallprozess
Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung
| 1. Die Berufungsbegründung muss eine aus sich heraus verständliche Angabe enthalten, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. 2. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen. (BGH 3.3.15, VI ZB 6/14, Abruf-Nr. 175839 ) |
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