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  • 20.10.2022 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Mietwagen: Regress des Kaskoversicherers gegen Hausgenossen des Mieters als Unfallverursacher

    | Ein Mietfahrzeug wird vermietet. Eine Nutzung durch andere Personen als die Mieterin wird nicht vereinbart. Der Sohn und Hausgenosse der Mieterin, der eine Fahrerlaubnis auf Probe hat, wäre auch als weiterer Nutzer mietvertraglich nicht akzeptiert worden, jedenfalls nicht bei dem vereinbarten Mietpreis. Im Zustand alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit verursacht der Junior einen Totalschaden. Jedenfalls berufungsrechtlich erfolgte die Fahrt ohne Einverständnis der Mutter und Mieterin, denn der korrigierte Vortrag, sie sei einverstanden gewesen, erfolgte erst verspätet in der zweiten Instanz. Der Kaskoversicherer nimmt Regress beim Fahrer. |