· Nachricht · Wertminderung
Pauschales Bestreiten der Wertminderung genügt nicht
| Begründet der Kläger im Rechtsstreit mit dem Schädiger die Höhe der Wertminderung durch Bezugnahme auf ein von ihm eingeholtes Schadengutachten, das eine Ermittlung der Höhe der Wertminderung anhand anerkannter Methoden erkennen lässt, hat er ausreichend substanziiert vorgetragen, entschied das LG Braunschweig. |
Beschränkt sich der Versicherer dagegen darauf, die Höhe der Wertminderung zu bestreiten, ohne die Gründe darzulegen, warum sie der Höhe nach unzutreffend sein soll, genügt das nicht. Die vom Kläger vorgetragene Wertminderung ist dann das Maß der Dinge (LG Braunschweig 30.10.24, 10 O 69/24, Abruf-Nr. 246192, Einsender RA Tim Rischmüller, Braunschweig).
Quelle: Ausgabe 03 / 2025 | Seite 37 | ID 50306437