01.08.2006 | Antwort auf häufig gestellte Frage
Darf Vorstand für Tätigkeit bezahlt werden?
Ein Leser hat uns folgende Frage zu Vorstandsvergütungen gestellt: „Kann ich als Vorstand vom Verein für meine Tätigkeit bezahlt werden oder ist das aus Gründen der Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht möglich?“ Dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer. Bei der Frage, ob Vorstandsvergütungen zulässig sind, müssen zwei Aspekte betrachtet werden: Die gemeinnützigkeitsrechtliche und die vereinsrechtliche Seite.
Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts
Gemeinnützigkeitsrechtlich spricht – außer der Satzung – nichts gegen eine Vergütung, solange sie in einem angemessenen Rahmen bleibt. Schließt die Satzung ein Entgelt für die Vorstandstätigkeit aus, wäre eine Bezahlung gemeinützigkeitsschädlich (Bundesfinanzhof, Urteil vom 8.8.2001, Az: I B 40/01; Abruf-Nr. 063207). Das würde sich zum Beispiel aus einer Satzung ergeben, nach der alle Ämter ehrenamtlich zu erfüllen sind.
Damit der Vergütungsanspruch des Vorstands klargestellt ist, sollte aber in jedem Fall ein Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegen. Dieser ist auch aus vereinsrechtlichen Gründen nötig (siehe unten). Der Anstellungsvertrag sollte Art und Umfang der Tätigkeit klar regeln.
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