11.02.2010 | Buchführung
Buchführungspflicht: Einbezug von nicht steuerbaren Umsätzen
Bei der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht sind auch nichtsteuerbare Auslandsumsätze zu berücksichtigen. Das musste jetzt ein Verein vor dem Bundesfinanzhof (BFH) erfahren. Im Jahr 2004 lagen die in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Umsatzerlöse des Vereins unter der damals maßgeblichen Umsatzgrenze von 350.000 Euro. Unter Berücksichtigung der in Deutschland nicht umsatzsteuerbaren Auslandsumsätze wurde die Grenze dagegen überschritten. Die Aufforderung zur Buchführung durch das Finanzamt war daher rechtmäßig, entschied der BFH. (Urteil vom 7.10.2009, Az: II R 23/08)(Abruf-Nr. 093766)
Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 3 | ID 133477