· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
§ 23a Umsatzsteuergesetz: So nutzen Sie die Vorsteuerpauschalierung für Ihren Verein
| Die Obergrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug nach § 23a Umsatzsteuergesetz (UStG) soll von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden. Das sieht der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 vor. VB stellt Ihnen die Vorsteuerpauschalierung vor und zeigt Ihnen, wie Sie diese möglichst schnell für sich nutzen. |
Die Neuregelung im Jahressteuergesetz 2022
Zunächst zur geplanten Neuregelung: Der Gesetzgeber begründet die Anpassung der Obergrenze von 35.000 Euro auf 45.000 Euro damit, dass damit die Anhebung anderer Umsatzfreigrenzen nachvollzogen ‒ und sich für steuerbegünstigte Körperschaften somit Steuererleichterungen ergeben ‒ würden. Schon im Jahressteuergesetz 2020 war nämlich
- die Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs. 3 AO) und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig