01.04.2006 | Buchführung
Sportartikler will kostenfrei Trikots liefern
Ein Leser hat uns folgende Frage gestellt: „Ein Sportartikelhersteller will unserem Verein kostenfrei Trikots liefern. Wie müssen wir das verbuchen?“ Unser Autor Wolfgang Pfeffer liefert die Antwort.
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:
1. Die Trikot sind ohne Werbeaufdruck.
2. Die Trikot haben einen Werbeaufdruck des Sponsors.
1. Trikots ohne Werbeaufdruck
Sind die Trikot ohne Werbeaufdruck, handelt es sich um eine echte Spende, weil Ihr Verein keine Gegenleistung erbringt. Verbucht wird das als Einnahme aus Sachspenden in Höhe des Verkehrswerts (einschließlich Umsatzsteuer) der Trikots. Wahlweise kann der Spender auch den Buchwert (Beschaffungs- oder Herstellungspreis) ansetzen.
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