12.01.2011 | Einkommensteuer
Freibetrag jetzt auch für ehrenamtliche Betreuer
Ab 2011 gilt für ehrenamtliche Betreuer ein eigener Einkommensteuerfreibetrag von 2.100 Euro. Die entsprechende Neuregelung (§ 3 Nummer 26b Einkommensteuergesetz [EStG]) ist im „Jahressteuergesetz 2010“ (Abruf-Nr. 104178) enthalten, dem der Bundesrat am 26.11.2010 zugestimmt hat. Ehrenamtliche Betreuer haben damit die Möglichkeit, den gesetzlichen Aufwendungsersatz bis zu einer Höhe von 2.100 Euro - auch für mehrere Betreuungsfälle - steuerfrei zu vereinnahmen. Der Freibetrag kann aber nicht mit dem Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nummer 26 EStG) kombiniert werden.
Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141469