08.03.2010 | Einkommensteuer
Steuerabzug bei Spielerleihe von ausländischem Sportverein
Vergütungen, die ein inländischer Sportverein an ausländische Vereine für das „Leihen“ eines Sportlers zahlt, unterliegen nicht dem Steuerabzug gemäß § 50a Absatz 4 Einkommensteuergesetz. Das hat der Bundesfinanzhof vergangenes Jahr entschieden (Urteil vom 27.5.2009, Az: I R 86/07). Das Bundesfinanzministerium hat jetzt mitgeteilt, dass die Veröffentlichung der Entscheidung im Bundessteuerblatt zurückgestellt wird, bis sich die Finanzverwaltung endgültig entschieden hat, ob sie das Urteil in der Praxis anwenden wird. Die Finanzämter sind deshalb angewiesen, betroffene Rechtsbehelfe einstweilen ruhen zu lassen. (Schreiben vom 20.10.2009, Az: IV C 3 - S 2411/07/10013)(Abruf-Nr. 100698)
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 3 | ID 134149