10.09.2010 | Einkommensteuer
Übungsleiterfreibetrag bei ausländischen Organisationen
Der Übungsleiterfreibetrag begünstigt auch Tätigkeiten für privatrechtliche Körperschaften in EU- und EWR-Staaten. Das stellt die Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD) in der Neufassung Ihres Erlasses zu § 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz (EStG) klar (Schreiben vom 21.1.2010, Az: S 2245 A - 2 - St 213; Abruf-Nr. 102747).
Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2007 (Az: Rs C-281/06) die bis 2008 geltende Beschränkung der Begünstigung auf inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts gerügt. § 3 Nummer 26 und 26a EStG wurden daraufhin durch das „Jahressteuergesetz 2009“ geändert. Aus dem neuen Gesetzeswortlaut geht aber nicht eindeutig hervor, dass die Regelungen auch für privatrechtliche steuerbegünstigte Körperschaften mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat gelten; deshalb die Klarstellung durch die OFD.