01.09.2007 | Fördervereine – Teil I
So nutzen Sie ihre steuerlichen Besonderheiten
Fördervereine werden immer beliebter und sie werden – nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Stärkung des Bürgerlichen Engagements – noch einmal einen Schub bekommen. Künftig wird nämlich der Abzug von Mitgliedsbeiträgen in Kulturfördervereinen deutlich verbessert (siehe unser Beitrag auf Seite 7 bis 9).
Erfahren Sie deshalb in einer zweiteiligen Beitragsserie alles Wissenswerte über Fördervereine, um zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sich die Gründung eines Fördervereins für Ihren Verein lohnt.
Was ist ein Förderverein?
Fördervereine stellen zivilrechtlich keine Sonderform des Vereins dar. Es handelt sich um „gewöhnliche“ (eingetragene oder nichteingetragene) Vereine im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Satzung, Mitgliedschaft, Vorstand, etc. gelten keine Sonderregelungen.
Die Besonderheit von Fördervereinen (und anderen Förderkörperschaften) ist eine rein steuerliche: Sie stellen eine Ausnahme vom gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit dar. Statt selbst im Sinn der Satzungszwecke tätig zu werden, beschaffen sie lediglich Mittel für andere gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Körperschaften.
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