01.05.2007 | Fortsetzung des Beitrags aus der April-Ausgabe
Ausfüllhilfen zum Formular Gem 1
Jeder Verein muss das sogenannte Gem1-Formular ausfüllen. Anhand dieser „Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen“ prüft das Finanzamt, ob Ihr Verein die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerbegünstigung in den letzten drei Jahren erfüllt hat. In der April-Ausgabe haben wir Ihnen deshalb Ausfüllhinweise zu den Zeilen 1 bis 41 des Formulars gegeben.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen, was Sie beim Ausfüllen der Zeilen 42 bis 50 beachten müssen. Thematisch geht es hier vor allem um die Mittelverwendung, Rücklagenbildung und Vemögensrechnung des Vereins. Ein Muster-Gem1-Formular finden Sie übrigens in unserem Online-Service unter der Rubrik „Arbeitshilfen“.
Zeile 42
Ein Krankenhaus gilt nach § 67 Abgabenordnung (AO) als Zweckbetrieb, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Das Krankenhaus fällt in den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung und mindestens 40 Prozent der jährlichen Pflegetage entfallen auf Patienten, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden.
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