01.03.2007 | Frage aus dem Vereinsrecht
Muss ein Verein jeden aufnehmen?
Ein Leser hat uns folgende Frage gestellt: „Wir sind dabei, einen gemeinnützigen Sportverein zu gründen, der mit einem bestehenden Verein im Ort konkurriert. Nun fürchten wir, dass wir von dem anderen Verein „unterwandert“ werden, indem eine größere Zahl seiner Mitglieder auch bei uns beitritt. Können wir das verhindern oder müssen wir alle aufnehmen, die das wollen?“ Dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer.
Grundsätzlich keine Aufnahmepflicht
Einen Anspruch auf Aufnahme in den Verein gibt es im Vereinsrecht grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn der Beitrittswillige alle Voraussetzungen (laut Satzung) erfüllt. Es gibt deswegen keine rechtliche Handhabe, die Aufnahme zu erzwingen. Der Verein (bzw. der Vorstand) muss die Ablehnung eines Beitrittsgesuchs nicht begründen. Er kann einen Aufnahmeantrag auch einfach ignorieren. Eine Satzungsklausel, die bestimmte Personenkreise ausschließt, ist deswegen nicht erforderlich.
Auch aus dem Gemeinnützigkeitsrecht ergibt sich kein Aufnahmezwang. Zwar darf ein gemeinnütziger Verein die Mitgliedschaft wegen des Grundsatzes der Förderung der Allgemeinheit nicht auf einen eng begrenzten Kreis von Personen beschränken. Das bezieht sich aber nur auf die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft. Es bedeutet keinesfalls, dass jeder Beitrittswillige aufgenommen werden muss.
Beitrittsregelungen in der Satzung beachten
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