10.07.2008 | Gemeinnützigkeit
Außenprüfung bei Vereinen bleibt der Ausnahmefall
Interessante Einblicke in die Prüfpraxis der Finanzämter bei gemeinnützigen Organisationen gibt ein Schreiben der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz. Danach kommt die Anordnung einer Außenprüfung nur in besonderen Ausnahmefällen von größerer Bedeutung in Betracht. Eine solche Außenprüfung kann auch schwerpunktmäßig angeordnet werden. So können zum Beispiel nur die Spendenverwendung oder nur ein Veranlagungszeitraum geprüft werden.
Unser Tipp: Der Umgang der Finanzämter mit gemeinnützigen Körperschaften ist von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich. Das Schreiben der OFD Koblenz bestätigt aber die Praxiserfahrung, dass der Gemeinnützigkeit bei Außenprüfungen nicht das zentrale Augenmerk gilt und dass vor allem kleine Organisationen kaum vor Ort geprüft werden. (Verfügung vom 21.4.2008, Az: S 2729 A – St 33 1)(Abruf-Nr. 082033)