07.12.2009 | Gemeinnützigkeit
Tochter-GmbH: Wann führt Gründung von Zweckgesellschaften zur Betriebsaufspaltung?
Ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln enthält wichtige Hinweise zur Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Körperschaften - insbesondere bei der Zwischenschaltung einer Tochtergesellschaft als Vertragspartner. Es liefert auch Gestaltungsansätze, um bei Ausgliederungen auf eine Tochter-GmbH zu vermeiden, dass Gewinne der GmbH beim Verein zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zählen.
Der zugrunde liegende Fall
Ein gemeinnütziger Berufsverband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins hatte eine Tochter-GmbH gegründet, deren Zweck die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung, Kunst und Kultur auf dem Gebiet der Schallübertragung und -aufnahme ist. Die zunächst in der Satzung festgelegte Gemeinnützigkeit der GmbH wurde nicht beantragt.
Die Tochter-GmbH führte den Namen des Vereins in der Firma. Außerdem überließ der Verband ihr sein Logo zur Nutzung. Die GmbH führte im Auftrag des Verbands eine jährliche Verbandstagung durch, in deren Rahmen sie Weiterbildungsveranstaltungen organisierte. Die entsprechenden Werbe- und Organisationsleistungen übertrug der Verband auf die GmbH. Außerdem überließ er ihr dafür Personal.
Streitfrage: Wie werden Gewinne der Tochter-GmbH behandelt?
Der Verband stritt mit dem Finanzamt um die Frage, ob die an ihn ausgeschütteten Gewinne der GmbH der Vermögensverwaltung bzw. dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen waren.
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