01.08.2006 | Gemeinnützigkeitsrecht
Reiki ist nicht gemeinnützig
Körperschaften, deren Satzungszweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch „Reiki“ ist, sind nicht gemeinnützig. Das hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder klargestellt. Bei Reiki handele es sich nicht um eine medizinische Therapiemethode, sondern um eine esoterische Heilslehre. Vereine mit diesem Satzungszweck könnten nicht nach § 52 Absatz 2 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt werden. (Verfügung vom 20.7.2006, Az: S 0171 A – 157 – St 53)(Abruf-Nr. 063194)
Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 3 | ID 91276