01.01.2008 | Gemeinnützigkeitsrecht
Tischfußball ist kein Sport
Tischfußball ist kein Sport im Sinne von § 52 Absatz 2 Nummer 2 Abgabenordnung. Das haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder entschieden. Schließen sich also Tischfußballfreunde zusammen und gründen einen Verein, kann diesem die Gemeinnützigkeit nicht verliehen werden. Normale Sportvereine sollten sich hüten, eine Abteilung „Tischfußball“ zu gründen. Diese kann dem ganzen Verein die Gemeinnützigkeit kosten. (Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main, Verfügung vom 26.9.2007, Az: S 0171 A – 170 – St 53)
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 2 | ID 116478