01.10.2007 | Gesetzesänderungen
Neues Gemeinnützigkeitsrecht nimmt letzte Hürde
Wie von uns prognostiziert hat der Bundesrat dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements“ am 21. September zugestimmt. Das Gesetz, das Verbesserungen für Vereine, Spender, Funktionäre und Übungsleiter bringt, wird damit in Kürze in Kraft treten, größtenteils rückwirkend zum 1. Januar 2007.
Unser Service: Wir haben in den Ausgaben August und September ausführlich über alle Neuerungen berichtet. Für alle Leser, die sich noch einmal „einen gesammelten Überblick“ verschaffen wollen, haben wir unsere Berichterstattung in einem Sonderdruck zum „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements“ zusammengefasst. Dieser Sonderdruck steht im Online-Service „myIWW“ unter der Rubrik „Arbeitshilfen“ kostenlos zum Download bereit. Wie Sie in „myIWW“ gelangen, lesen Sie links auf der gegenüberliegenden Seite.