Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2006 | Haushaltsbegleitgesetz 2006

    Wichtige Änderungen zum 1. Juli 2006 bzw. zum 1. Januar 2007 beschlossen

    Der Bundesrat hat dem „Haushaltsbegleitgesetz 2006“ am 16. Juni zugestimmt. Die ersten Änderungen sind damit bereits zum 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Lesen Sie deshalb nachfolgend, was sich alles ändert. 

     

    Höhere Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte

    Zum 1. Juli 2006 werden die Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Krankenversicherung von 11 Prozent auf 13 Prozent und in der Rentenversicherung von 12 Prozent auf 15 Prozent angehoben. Die pauschale Lohnsteuer beträgt weiter 2 Prozent.  

     

    Änderung der Beiträgeberechnung in der Gleitzone

    Die Formel für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für Beschäftigte in der Gleitzone (Entgelt zwischen 400,01 und 800 Euro) wird zum 1. Juli 2006 geändert. Der Faktor F beträgt künftig 0,7160 (bisher 0,5967). Das hat folgende Auswirkungen: 

     

    Beispiel

    S verdient 600 Euro monatlich. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V) und hat ein Kind. Der Krankenkassen-Beitragssatz beträgt 13 Prozent. 

     

    Berechnung Mitarbeiterin 

    1. Halbjahr 2006 

    2. Halbjahr 2006 

    Bruttolohn 

    600,00 Euro 

    600,00 Euro 

    ./. Lohnsteuer 

    78,50 Euro 

    78,50 Euro 

    ./. Sozialabgaben 

    93,95 Euro 

    103,86 Euro 

    = Nettolohn 

    427,55 Euro 

    417,64 Euro 

     

     

     

    Berechnung Arbeitgeber 

    1. Halbjahr 2006 

    2. Halbjahr 2006 

    Bruttolohn 

    600,00 Euro 

    600,00 Euro 

    + Sozialabgaben 

    122,10 Euro 

    122,10 Euro 

    = Gesamtbelastung 

    722,10 Euro 

    722,10 Euro 

    Während bei 400-Euro-Jobs allein der Arbeitgeber die Erhöhung zu tragen hat, wird in der Gleitzone allein der Arbeitnehmer belastet.