01.04.2006 | Haushaltsbegleitgesetz 2006
Wichtige Änderungen zum 1. Juli 2006 bzw. zum 1. Januar 2007 beschlossen
Der Bundesrat hat dem „Haushaltsbegleitgesetz 2006“ am 16. Juni zugestimmt. Die ersten Änderungen sind damit bereits zum 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Lesen Sie deshalb nachfolgend, was sich alles ändert.
Höhere Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte
Zum 1. Juli 2006 werden die Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Krankenversicherung von 11 Prozent auf 13 Prozent und in der Rentenversicherung von 12 Prozent auf 15 Prozent angehoben. Die pauschale Lohnsteuer beträgt weiter 2 Prozent.
Änderung der Beiträgeberechnung in der Gleitzone
Die Formel für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für Beschäftigte in der Gleitzone (Entgelt zwischen 400,01 und 800 Euro) wird zum 1. Juli 2006 geändert. Der Faktor F beträgt künftig 0,7160 (bisher 0,5967). Das hat folgende Auswirkungen:
Beispiel
S verdient 600 Euro monatlich. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V) und hat ein Kind. Der Krankenkassen-Beitragssatz beträgt 13 Prozent.
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