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  • 01.07.2006 | Körperschaftsteuer

    Vermietung von Ausstellungsflächen ist steuerpflichtig

    Vermietet ein Verein im Rahmen eines Kongresses Ausstellungsflächen an gewerbliche Aussteller, ist das nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Hamburg ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und keine Vermögensverwaltung. Der Verein als Kongressveranstalter nutze das Vermögen „unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen zur Erzielung von Einnahmen“. Die Mieten für die Ausstellungsflächen könnten in dieser Höhe nämlich nur erzielt werden, weil der Kongress ein entsprechendes Fachpublikum anziehe.  

    Der Verein hatte argumentiert, dass es sich bei den Standflächen um Werbeflächen handle. Ähnlich wie bei der Bandenwerbung in Sportstadien sei es also eine vermögensverwaltende Tätigkeit, wenn die Werbeflächen einem eigenständigen Unternehmer zur Verwertung überlassen werden. Dem erteilte das FG eine Absage.  

    Wichtig: Das FG schloss auch das zweite mögliche „Steuerschlupfloch“ des Vereins – den Zweckbetrieb. Die Einnahmen aus der Vermietung könnten deshalb nicht dem Zweckbetrieb zugeordnet werden, weil die Bereitstellung der Ausstellungsflächen weder den Satzungszwecken des Vereins entsprach noch für das Erreichen der Satzungszwecke erforderlich waren. Der Verein hätte die nötigen Einnahmen, um den Kongress durchzuführen, ebensogut durch höhere Eintrittspreise oder über Spenden und Mitgliedsbeiträge erwirtschaften können, so die Richter. (Urteil vom 15.6.2006, Az: 2 K 10/05)(Abruf-Nr. 062891

    Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 2 | ID 91267