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  • 07.06.2011 | Leserforum

    Ausgliederung des Sportbetriebs in anderen Verein: Was muss beachtet werden?

    Ein Leser fragt: „Unser gemeinnütziger Sportverein wird seinen Spielbetrieb als eigene Abteilung in einen großen lokalen Sportverein eingliedern. Der Verein wird dann nur noch zur Mittelbeschaffung für diese Abteilung fortgeführt. Die Sportausrüstung soll aber zur Sicherheit im Eigentum unseres Vereins bleiben und nur leihweise von der künftigen Abteilung genutzt werden. Was müssen wir hier vereinsrechtlich und in Bezug auf die Gemeinnützigkeit beachten?“  

     

    Satzungsänderung unumgänglich

    Die Aufgabe des eigenen Sportbetriebs macht - schon aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen - eine Satzungsänderung erforderlich. Diese ist zudem eine Zweckänderung, keine einfache Satzungsänderung. Denn der Verein verändert aus Sicht des Mitglieds seinen „Charakter“.  

     

    Dafür ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Mitglieder, die nicht zur beschlussfassenden Versammlung erscheinen, können nachträglich schriftlich zustimmen. Wahrscheinlich wird sich sogar empfehlen, von Vornherein eine schriftliche Beschlussfassung (im Umlaufverfahren) durchzuführen. Das ist laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch ohne entsprechende Satzungsregelung möglich (§ 32 Absatz 2 BGB).  

     

    Praxishinweis

    Durch die Umwandlung in einen Förderverein wird sich weiterer Änderungsbedarf in der Satzung ergeben. Wir empfehlen, diese Änderungen getrennt von der Zweckänderung zu beschließen, um die ohnehin nicht einfache Zweckänderung nicht weiter zu verkomplizieren.