10.05.2011 | Leserforum
Bürgschaft für einen anderen Verein
Ein Leser hat folgende Frage gestellt: „Unser gemeinnütziger Verein möchte für einen anderen gemeinnützigen Verein, mit dem er eng kooperiert, eine Bürgschaft übernehmen. Gibt es hier Bedenken wegen der Gemeinnützigkeit und wie müssen wir uns als Vorstand absichern?“ Die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer.
Grundsätzliche Überlegungen
Bei der Übernahme einer solchen Bürgschaft sollten Sie sich zunächst klar machen, dass es sich um keine Pro-forma-Erklärung handelt. Der Verein muss vielmehr finanziell auf den Fall vorbereitet sein, dass die Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen wird. Aus diesem Grund ist eine solche Bürgschaftsübernahme sehr kritisch zu betrachten.
Zustimmung der Mitgliederversammlung einholen
Da sich die Bürgschaft in der Regel außerhalb der Satzungszwecke bewegt, muss unbedingt die Zustimmung der Mitgliederversammlung eingeholt werden (entsprechender Beschluss mit einfacher Mehrheit).
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