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  • 10.05.2011 | Leserforum

    Bürgschaft für einen anderen Verein

    Ein Leser hat folgende Frage gestellt: „Unser gemeinnütziger Verein möchte für einen anderen gemeinnützigen Verein, mit dem er eng kooperiert, eine Bürgschaft übernehmen. Gibt es hier Bedenken wegen der Gemeinnützigkeit und wie müssen wir uns als Vorstand absichern?“ Die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer.  

     

    Grundsätzliche Überlegungen

    Bei der Übernahme einer solchen Bürgschaft sollten Sie sich zunächst klar machen, dass es sich um keine Pro-forma-Erklärung handelt. Der Verein muss vielmehr finanziell auf den Fall vorbereitet sein, dass die Bürgschaft tatsächlich in Anspruch genommen wird. Aus diesem Grund ist eine solche Bürgschaftsübernahme sehr kritisch zu betrachten.  

     

    Zustimmung der Mitgliederversammlung einholen

    Da sich die Bürgschaft in der Regel außerhalb der Satzungszwecke bewegt, muss unbedingt die Zustimmung der Mitgliederversammlung eingeholt werden (entsprechender Beschluss mit einfacher Mehrheit).