08.11.2010 | Lohnsteuer
Gespendeter Arbeitslohn bei Schulprojekten bleibt steuerfrei
Im Rahmen von Schulprojekten wie „Der Soziale Tag“ oder „Aktion Tagwerk“ arbeiten Schüler einen Tag lang in Unternehmen oder Privathaushalten. Der erarbeitete Lohn wird dann an die jeweilige Organisation gespendet. Er bleibt steuerfrei, wenn er von den Arbeitgebern direkt an die spendenempfangsberechtigte Einrichtung überwiesen wird (Oberfinanzdirektion Frankfurt, Verfügung vom 4.3.2010, Az: S 2332 A - 88 - St 211).
Beachten Sie: Die Vergütungen können aber nicht als Spende behandelt werden. Deshalb müssen die Vereine sicherstellen, dass dafür keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 1 | ID 139925