11.01.2010 | Nicht alle Gestaltungen führen zum Ziel
Benefizveranstaltungen: Steuerfolgen kennen und Fallen im Spendenrecht umgehen
Wohltätigkeitsveranstaltungen - auch Benefizveranstaltungen genannt - sind für gemeinnützige Organisation in mehrfacher Hinsicht interessant: Sie bringen Geld in die Kasse und erlauben es, Partner und Gönner des Vereins in einem festlichen Rahmen einzuladen und zu ehren. Vorsicht ist jedoch bei der steuerlichen Behandlung geboten.
Zuordnung der Veranstaltung
Eine Benefizveranstaltung kann sowohl dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als auch dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zuzuordnen sein. Auch Mischfälle sind denkbar.
Zuordnung von Einnahmen zum steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb
Benefizveranstaltungen sind - unabhängig davon, wofür die Erlöse verwendet werden - oft steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Das gilt insbesondere für
- den Verkauf von Speisen und Getränken,
- den Verkauf von anderen Waren (zum Beispiel im Rahmen eines Basars) oder
- „gesellige“ Veranstaltungen (zum Beispiel Tanzveranstaltungen).
Beachten Sie: Die steuerliche Einordnung ist unabhängig davon, ob die Leistungen einzeln abgerechnet oder pauschal durch das Eintrittsgeld vergütet werden. Wird ein einheitlicher Eintrittspreis erhoben, müssen die Einnahmen, die auf die begünstigte Zweckbetriebsveranstaltung entfallen, herausgerechnet werden (eventuell durch Schätzung).
Zuordnung von Einnahmen zum Zweckbetrieb
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