01.07.2006 | Praxis-Informationen zu einem wichtigen Thema
Die Kassenprüfung im Verein
Viele Vereinssatzungen sehen Kassenprüfungen und das Amt des Kassenprüfers vor. Meist fehlen aber Vorgaben, wie die Prüfung konkret durchgeführt werden soll. Die Folge sind Ratlosigkeit bei den bestellten Prüfern über Art und Umfang ihres Prüfauftrags. Lernen Sie daher nachfolgend die rechtlichen Grundlagen kennen und erfahren Sie, wie Sie den Auftrag so gestalten, dass die Kassenprüfung dem Verein und den mit der Prüfung befassten Funktionären bestmögliche Ergebnisse bringt.
Die rechtlichen Grundlagen
Eine gesetzliche Grundlage für die Kassenprüfung bzw. für das Amt des Kassenprüfers gibt es nicht. Die rechtliche Grundlage für die Kassenprüfung kann sich deshalb nur ergeben aus
- der Satzung,
- einer mehrjährigen Praxis oder
- einem Beschluss der Mitgliederversammlung.
Ein Verein kann auf die Kassenprüfung grundsätzlich auch verzichten, wenn solche Vorgaben fehlen.
Kassenprüfung und Rechenschaftsbericht
In aller Regel steht die Kassenprüfung in Zusammenhang mit dem Rechenschaftsbericht des Vorstands gegenüber der Mitgliederversammlung. Da diese kaum in der Lage sein wird, die vorgelegten Zahlen im Detail zu überprüfen, übernimmt der Kassenprüfer diese Funktion. Die Mitgliederversammlung delegiert an ihn also ihren Prüfungsanspruch.
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