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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Satzungsänderung wurde nicht eingetragen: Welche Folgen hat das für Verein und Vorstand?

    | Hat ein Verein erforderliche Anmeldungen zum Vereinsregister nicht vorgenommen, schafft das Rechtsunsicherheit. Die praktischen Folgen sind aber meist nicht dramatisch. |

     

    Frage: Nachdem ich neu in den Vorstand gewählt wurde, musste ich feststellen, dass mein Vorgänger weder sich selbst noch eine schon drei Jahre zurückliegende Satzungsänderung, bei der der Vorstand vergrößert worden war, zum Vereinsregister angemeldet hatte. Welche Folgen hat das? Gibt es Sanktionen bei einer verspäteten Meldung? Waren die Beschlüsse des Vorstands unwirksam?

     

    Antwort: Die rechtlichen Folgen der versäumten Eintragung beschränken sich auf das Innenverhältnis des Vereins. Oft bleiben sie sanktionslos.