01.09.2006 | Reaktion auf Umsatzsteuererhöhung
Stichtag 1.1.2007: Befreiungsmöglichkeiten von der Umsatzsteuer kennen und nutzen
Die Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar wirft immer größere Schatten. Vereine und ihre Berater sollten dies zum Anlass nehmen, einen Blick in die besonderen Befreiungsbestimmungen des § 4 Nummer 18bis 26 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu werfen. Darin finden sich eine Reihe von – vielfach unbekannten – Befreiungsregelungen.
Diese Befreiungsbestimmungen werden um so wichtiger, als die Neuregelung im Jahressteuergesetz 2007 (Beiträge in der November-Ausgabe [Seite 5ff.] und in dieser Ausgabe [Seite 3]) nicht mehr für alle Zweckbetriebe den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent erlauben wird. Nachfolgend stellen wir Ihnen deshalb die wichtigsten Befreiungsregelungen vor.
Leistungen der Wohlfahrtspflege
Nach § 4 Nummer 18 UStG sind Leistungen der amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbände und der freien Wohlfahrtsorganisationen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind, umsatzsteuerfrei, wenn
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