10.07.2008 | Regelungen außerhalb der Satzung
Mit Hilfe von Vereinsordnungengestalten Sie das Vereinsleben rechtssicher
Vereinsordnungen sind ein sehr gutes Instrument für den Vorstand, um das Vereinsleben rechtssicher zu machen, und die Vereinssatzung trotzdem „schlank“ zu halten. Erfahren Sie deshalb, wie Sie Vereinsordnungen richtig gestalten.
Grundsätzliches zu Vereinsordnungen
Der Begriff der Vereinsordnung ist im Vereinsrecht nicht geregelt. Meist werden damit Vereinsordnungen neben der Satzung bezeichnet, die Organe des Vereins (zum Beispiel Vorstand oder Beirat) oder Tätigkeitsbereiche und Verfahren regeln. Üblich sind Geschäftsordnungen des Vorstands, Wahlordnungen, Beitragsordnungen, Finanzordnungen, Spielordnungen oder Reisekostenordnungen. Vereinsordnungen werden vor allem aus zwei Gründen neben die Satzung gestellt:
- Die Satzung soll nicht durch Detailregelungen überlastet werden; zumal viele Regelungen nur Teilbereiche des Vereins betreffen.
- Anders als die Satzung lässt sich eine Vereinsordnung durch einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung oder des jeweiligen Vereins-organs (zum Beispiel Vorstand) ändern. Es gibt keine besonderen Mehrheitsanforderungen und es ist auch keine Eintragung ins Vereinsregister erforderlich. Das gilt aber nur, wenn die Vereinsordnung nicht Satzungsbestandteil ist.
Die Begriffe Vereinsordnung und Geschäftsordnung werden häufig synonym verwendet. Das ist falsch. Es handelt sich um „zwei Paar Stiefel“. Eine Geschäftsordnung regelt lediglich den Geschäftsgang der einzelnen Vereinsorgane. Die Vereinsorgane können sich eine Geschäftsordnung selbst geben, ohne dazu durch die Satzung ausdrücklich ermächtigt zu sein.
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