07.06.2011 | Spenden
Kein Spendenabzug für testamentarische Zuwendungen
Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung sind keine Sonderausgaben des Erblassers. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Begründung: Ein Verstorbener wird für das Sterbejahr mit den bis zum Todeszeitpunkt erzielten Einkünften veranlagt. Das sind alle Einkünfte, die zu Lebzeiten zu versteuern gewesen wären. Zuwendungen von Todes wegen gehören nicht dazu. Denn es kommt auf den Abflusszeitpunkt der Zuwendungen an - und der liegt hier nach dem Tod (Urteil vom 16.2.2011, Az: X R 46/09; Abruf-Nr. 111407).
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 3 | ID 145757