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  • 01.06.2007 | Spenden

    Probleme beim Verkauf von Sachspenden?

    Ein Leser hat uns folgende Frage gestellt: Zur Aufbesserung der Einkünfte plant unser Verein, von örtlichen Einzelhändlern Waren zu sammeln und diese zu verkaufen oder zu versteigern. Wie müssen wir das steuerlich behandeln und bekommen wir eventuell ein Problem mit der Gemeinnützigkeit? Lesen Sie dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer. 

     

    Doppeltes Problem

    Beim Verkauf von Sachspenden hat Ihr Verein ein doppeltes Problem: 

     

    1. Kein Spendenabzug wegen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: Werden Gegenstände von vornherein mit dem Ziel gesammelt, sie zu verkaufen, um Mittel für die steuerbegünstigte Tätigkeit zu beschaffen, liegt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor (Oberfinanzdirektion Frankfurt, Schreiben vom 14.11.2001, Az: S 7242 A – 1/85 – St I 22; Abruf-Nr. 071839). Das gilt auch für Flohmärkte, Basare oder Versteigerungen. Spenden dafür sind nicht begünstigt. Ihr Verein darf also keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

     

    Unser Tipp: Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Sachspenden für Satzungszwecke des Vereins verwendet werden (etwa bei Abgabe der Waren an Bedürftige oder für Katastrophenfälle).

     

    2. Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht droht: Als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist der Verkauf der Sachspenden körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig, wenn alle Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenze von 30.678 Euro überschreiten.