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  • 01.08.2006 | Spendenrecht

    Spenden können verdeckte Gewinnausschüttung sein

    Spenden einer GmbH können zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, wenn über einen längeren Zeitraum im wesentlichen nur Zuwendungen an eine Institution erfolgen, der die Anteilseigner angehören. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Familien-GmbH, deren Gesellschafter einer evangelischen Kirche angehören, über mehrere Jahre jährlich rund 15.000 Euro an verschiedene zugehörige Kirchengemeinden gespendet. Zu der Auffassung, die „Spenden“ steuerlich nicht anzuerkennen, sondern in verdeckte Gewinnausschüttungen umzuqualifizieren, kam das FG vor allem deswegen, weil die GmbH über einen langen Zeitraum ausschließlich die Kirche der Anteilseigner unterstützte. Dabei flossen Beträge, die in keinem angemessenen Verhältnis zur Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft standen.  

    Wichtig: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das FG die Revision beim Bundesfinanzhof in München zugelassen. Ein Aktenzeichen des Revisionsverfahrens lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. (Urteil vom 23.8.2006, Az: 13 K 288/05) (Abruf-Nr. 063177

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 2 | ID 91279