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  • 08.03.2010 | Sportlerhaftung

    Wann droht Schadenersatz bei Sportverletzung?

    Eine Schadenersatzpflicht, und damit eine Haftung eines Sportlers, setzt den Nachweis voraus, dass dieser schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstößt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Verletzungen, die auch bei regelgerechtem Verhalten auftreten könnten, nimmt jeder Spieler in Kauf. Der Zweikampf um den Ball gehört zum Wesen eines Fußballspiels. Deshalb hat der BGH im konkreten Fall - ein Fußballer hatte sich bei einem Zweikampf das Schien- und Wadenbein gebrochen -, dem Verletzten einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen seinen Gegenspieler verwehrt (Urteil vom 27.10.2009, Az: VI ZR 296/08; Abruf-Nr. 093921).  

    Wichtig: Das Ganze sieht anders aus, wenn ein Spieler einen grob rücksichtslosen (schuldhaften) Regelverstoß begeht. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München. Dort hatte ein Abwehrspieler einen Stürmer von hinten mit einem Tritt gegen das Standbein gefoult (Notbremse). Der Stürmer erlitt einen Schien- und Wadenbeinbruch, die Wachstumsfuge riss und ein Nervenstrang wurde durchtrennt. Seitdem ist der linke Fuß taub. Der Schiedsrichter hatte das Foul nur mit der Gelben Karte geahndet. Das OLG entschied trotzdem, dass es sich um einen schuldhaften Regelverstoß gehandelt, und der Abwehrspieler eine schwere Körperverletzung billigend in Kauf genommen habe. Es verurteilte den Spieler (einen C-Jugendlichen) zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 15.000 Euro. Außerdem muss er dem gefoulten Spieler alle materiellen und immateriellen Schäden ersetzen, die aus der Verletzung künftig noch entstehen (Urteil vom 25.2.2009, Az: 20 U 3523/08; Abruf-Nr. 092534).  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 1 | ID 134145