01.07.2007 | Steueränderungen
Gesetz zur Förderung des Ehrenamts wird zur Hängepartie
Die Verabschiedung des „Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ hat sich verzögert. Der Entwurf soll jetzt am 4. Juli im Finanzausschuss abschließend beraten und noch in der gleichen Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Dann muss das Gesetz noch vom Bundesrat genehmigt werden.
Wichtig: Die Koalitionsfraktionen haben angekündigt, noch Änderungen vornehmen zu wollen. Zur Disposition steht insbesondere der Steuerfreibetrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten wie die freiwillige Betreuung hilfsbedürftiger alter, kranker oder behinderter Menschen. Auch die künftige Höhe des Übungsleiterfreibetrags ist noch nicht klar. Die geplante Anhebung auf 2.100 Euro könnte geringer ausfallen. Neu auf der Agenda steht dafür – nach Meldungen des Bayerischen Finanzministeriums – erstmals ein Freibetrag für Aufwands-entschädigungen an Vereinsvorstände.
Beachten Sie: Vielfach wurde in Pressemeldungen der Eindruck erweckt, das Gesetz sei bereits beschlossen. Dem ist nicht so. Agieren Sie deshalb gerade im Hinblick auf die Höhe der künftigen Freigrenzen und -beträge vorsichtig und planen Sie noch nicht mit den neuen Obergrenzen.
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