07.04.2008 | Steuerliche Behandlung beim Verein
Bundesfinanzhof klärt Zweifelsfragenzur steuerlichen Behandlung des Sponsoring
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung klare Aussagen zur steuerlichen Behandlung des Sponsoring gemacht. Im Wesentlichen hat er die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt – mit der Folge, dass Vereine an das Thema „Sponsoring“ künftig unter Umständen anders herangehen müssen.
Der Fall: Verein und Versicherungsagentur kooperieren
Ein gemeinnütziger Schützenverein hatte mit einer Versicherungsagentur eine Sponsoringvereinbarung („Partnerschaftsvertrag“) geschlossen. Die Vereinbarung enthielt folgende Rechte und Pflichten der Partner.
Rechte und Pflichten der Versicherung
Gegen Zahlung eines festen jährlichen Betrags veröffentlichte die Versicherung Fachbeiträge in der Schützenzeitung und schaltete Werbeanzeigen. Außerdem durfte die Versicherung während einer Vereinsveranstaltung auf einem Stand für ihre Produkte werben.
Rechte und Pflichten des Vereins
Der Verein informierte die angeschlossenen Mitgliedsvereine über die Partnerschaft. Darüber hinaus setzte der Verein auf seiner Homepage einen Link auf das Versicherungsbüro. Das Versicherungsbüro selbst nahm auf die eigene Internetseite das zur Verfügung gestellte Vereinslogo auf.
Verein verbucht Einnahmen im Zweckbetrieb
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